Kreis-Oldenburger-Eisenbahn (1880-1938)

Nachtrag zur Fortführung nach Heiligenhafen - HP 24.9.1884

Die in der vor. Nr.d. Bl. gebrachte Mittheilung über die Bewilligung von 100,000 Mk. Seitens der hiesigen Stadt zur Fortführung der Kreis Oldenburger Eisenbahn auf hier bedarf noch folgender Ergänzung: Die Bewilligung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. 1. die vom Kreis abgelehnten und mithin noch fehlenden 150,000 Mk. dürfen nur in Stammactien aufgenommen werden. 2. die Bahn von Oldenburg nach Heiligenhafen bildet einen integrierenden Theil der Kreis Oldenburger Eisenbahn. 3. die Stadt Heiligenhafen darf für die zukunft nicht zu einer verhältnismäßig höheren Kreissteuer herangezogen werden, verbleibt also in Bezug auf die Kreisabgaben in der dritten Zone. 4. Der Bau muß innerhalb der nächsten drei Jahre begonnen werden.

Der "K. Ztg." wird aus Heiligenhafen unterm 19. Sept. geschrieben: Nach wiederholter längerer Berathung in vier verschiedenen, kurz auf einander folgenden Sitzungen haben die städtischen Kollegien in ihrer gestrigen Sitzung mit großer Stiemmenmehrheit beschlossen, für 100,000 Mk. Stammactien der Kreis Oldenburger Eisenbahn auf die Stadt Heiligenhafen bezugs Weiterführung der Eisenbahn von Oldenburg hierher zu übernehmen, und damit nicht nur dem Kreistage bewiesen, wie sehr derselbe gesündigt, wenn er das Interesse der Stadt Heiligenhafen an der Weiterführung der Eisenbahn von Oldenburg hierher bei seinem letzten Votum gänzlich bei Seite gesetzt, obgleich von der Stadt Heiligenhafen alljährlich ca. 1000 Mk. zur Unterhaltung der nur bis Oldenburg führenden Kreisbahn eingefädelt werden, sondern auch durch die Bewilligung einer solch belastenden Summe für eine kleine Stadt wohl kaum die Wichtigkeit und Notwendigkeit an den Tag gelegt haben, welche die Weiterführung der Bahn für die Stadt Heiligenhafen hat. Muß es überhaupt schon befremden, daß die Bahn in Oldenburg stecken geblieben und nicht gleich bis Heiligenhafen, der dritten Kreisstadt und nächsten Hafenstadt, welche kaum 11 Kilometer von Oldenburg entfernt liegt, weitergebaut ist, obgleich die Stadt Heiligenhafen sich stets bereit erklärt hat, für dieses Project ein großes pecuniäres Opfer zu bringen, während die Kreisstädte Neustadt und Oldenburg ohne jedes nennenswerte Opfer die Bahn erhalten haben, so mußte der Beschluß der letzten Kreistagssitzung um so mehr befremden, weil durch denselben die Weiterführung der Eisenbahn, wenn nicht gänzlich vereitelt, so doch in weite Ferne gerückt werden sollte. Bei der eigenartigen Zusammensetzung des Kreistages, in dem der vorwiegend um Oldenburg herum gelegene Grundbeitz in hervorragender Weise vertreten ist, sollte der Kreistagsbeschluß an und für sich allerdings nicht befremden. Welche Gründe aber gegen die Weiterführung der Eisenbahn bei den einzelnen Votierenden vorgelegen, wissen wir nicht; wir nehmen gern an, daß sich dieselben nicht durch Privatinteresse in einer so wichtigen Frage haben beeinflussen lassen, Thatsache ist und bleibt jedoch, daß von Vielen die Weiterführung der Eisenbahn nach Heiligenhafen nicht gewünscht wird und Andere die Weiterführung derselben über Neukirchen nach Fehmarnsund vorziehen, weil dieses ihren Interessen mehr entspricht. Es wird aber wohl keinem Kreisvertreter einfallen können, zu leugnen, daß die Stadt Heiligenhafen, seitdem die Bahn in Oldenburg vorläufig ihren Endpunkt erhalten hat, in jeder Beziehung schwer geschädigt ist; denn während noch vor einigen Jahren in unserem Kostenaufwande von 80,000 Mk. restaurirten Hafen Handel und Schifffahrt trotz der ungünstigen Zeitverhältnisse florirten, ist derselbe jetzt fast verödet. Wir können deshalb den Beschluß der Stadtvertretung nur mit Freuden begrüßen. Möge es ihr nur gelingen, möglichst bald die Eisenbahnverbindung mit Oldenburg herzustellen und so dem gänzlichen Ruin unserer Schifffahrt und unseres Handels vorzubeugen, dann ist auch dieses große Opfer nicht zu groß.

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