In der Kreistagssitzung am Montag in Oldenburg wurde beschlossen, dem Staate unentgeldlich die im Besitze des Kreises befindlichen Aktien im Betrage von 600 000 Mk. und die im Privatbesitz befindlichen Aktien im Betrage von 12 000 Mk., welche vom Kreise erst angekauft werden müssen, zu übereignen, wenn der Staat sich verpflichtet, die Oldenburger Kreisbahn über Heiligenhafen bis nach Fehmarn fortzuführen. Dabei ist der Fehmarnsund mittels festen Dammes mit Drehbrücken oder mit einer Dampftrajektanstalt zu überschreiten. Der Kreistag beschloß ferner die Erbauung eines Kreiskrankenhauses in Verbindung mit einer Kreisidiotenanstalt in Oldenburg. Für Kranke und Idioten sollen je 30 Betten eingerichtet werden. Den Bauplatz nebst Garten giebt die Stadt Oldenburg inentgeldlich her. Es schenken Herr Gutsbesitzer Schmidt-Einhaus und die Oldenburger Spar- und Leihkasse je 10 000 Mk. Den Rest von 60 bis 70 000 Mk. trägt die Kreiskasse aus den landwirtschaftlichen Zöllen, welche für den Kreis Oldenburg sich im Jahre 1889 auf reichlich 100 000 Mk. belaufen.